Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
lieferungs- und zahlungsbedingungen der 2pack gmbh verpackungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma 2pack GmbH Verpackungen.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Angebote verfallen bei Widerruf bzw. mit Ablauf von 5 Wochen nach Angebotsdatum. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % des Auftragvolumens sind uns gestattet.
3. Preise
Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager ohne Verpackung und Fracht. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, fallen uns nur die gewöhnlichen Kosten der Versendung zur Last. Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden zusätzlich/alternativ gewünschten besonderen Versendungsart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Kosten für die Entsorgung der Verpackung trägt stets der Kunde.
4. Lieferung
Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferung/Leistung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erbracht, so ist der Kunde nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.
Lehnt der Kunde die Lieferung unberechtigter Weise ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, zum pauschalen vorläufigen Ausgleich unserer Kosten einen Betrag von 25 % des vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
5. Zahlungen
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen aus erfolgter Lieferung gegen ihn sofort fällig zu stellen, für noch ausstehende Lieferungen Sicherheitsleistung vor Belieferung zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann stets nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware vor, bis aus der jeweiligen Lieferung die Forderung gegen den Kunden vollständig erfüllt ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, gelten wir als Mithersteller und erwerben Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Der Kunde tritt die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab, und zwar in der Höhe, wie dies dem wertmäßigen Anteil unserer Ware laut unserer Rechnung an der neuen Forderung unter Berücksichtigung der gesamten Einstandskosten entspricht, mindestens aber in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferung. Der Kunde bleibt bis zu unserem Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit die Höhe der an uns abgetretenen Forderungen und die Namen seiner jeweiligen Kunden mitzuteilen, Rechnungskopien und Liefernachweise kostenlos zur Verfügung zu stellen und uns oder unseren Beauftragten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Wir sind jederzeit zur Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt.
Wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir als Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe des übersteigenden Wertes verpflichtet.
Jegliche Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Kunde obige Vertragspflichten nicht, sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz.
7. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und beachtlicher Mengenabweichungen sind, soweit sie erkennbar sind, uns unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktage nach Ablieferung der Ware, schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Für Kaufleute gelten die Bestimmungen über die handelsrechtlichen Rüge- und Untersuchungspflichten ( §§ 377 f HGB) uneingeschränkt. Bei begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder Rücknahme der Ware berechtigt. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, wird das vereinbarte Entgelt entsprechend § 472 BGB herabgesetzt.
8. Schadensersatz
Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die, gleich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, sind ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
9. Erfüllungsort
Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist Herzebrock-Clarholz.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Rheda-Wiedenbrück. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen beider Teile gilt ausschließlich deutsches Recht, so wie es zwischen Deutschen üblich ist.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben.
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG: Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.